freiwillige Impfentscheidung

 Viele von uns machen zurzeit die Erfahrung, dass die Erwartungen, mit denen die Impfung als die einzige Lösung zur Beendigung der Corona-Pandemie verbunden wurde, mehr und mehr enttäuscht werden. Das mag – gerade angesichts hoher Inzidenzen – zu Unsicherheit oder gar Verzweiflung führen. Aber zahlreiche andere effektive Möglichkeiten zur Reduktion des Risikos eines dramatischen Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung wurden bislang kaum oder gar nicht in Betracht gezogen. Wir fordern den Bundestag auf, das Grundrecht der Bürger zu achten und von einer direkten oder indirekten Impfpflicht abzusehen. Die Impfung sollte vielmehr freiwillig bleiben und durch andere Optionen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergänzt werden.

Begründung:
A. Die Impfung kann vor schweren Covid-19-Verläufen schützen, nicht aber vor Ansteckung – Covid-19 kann deshalb nicht durch die Impfung ausgerottet und die Pandemie nicht beendet werden


1. Man kann sich trotz vollständiger Impfung anstecken

Die Impfung bietet Schutz vor schweren Verläufen und Tod durch COVID-19, gleichzeitig zeigt sich aber in Daten der Britischen UK Health Care Security Agency, vergleichbar mit dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch Institut, dass das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, unter den geimpften Personen altersabhängig vergleichbar, in manchen Altersgruppen sogar bis zu doppelt so hoch sein kann, wie unter ungeimpften Personen (1).
Bzgl. der Omikron-Variante ist dem Wochenbericht des RKI vom 30.12.2021 zu entnehmen, dass 96% der Infizierten mit bekannten Impfstatus doppelt, 27% sogar dreifach geimpft waren (2). Eine dänische Kohortenstudie zeigt, dass die bisher genutzten Impfstoffe spätestens drei Monate nach der Impfung eine negative Effektivität aufweisen, d.h. eine Infektion mit der Omikron-Variante im Vergleich zu nicht geimpften Personen sogar begünstigen (3).

2. Auch der Schutz vor Übertragung ist limitiert

Die Rate der Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch Menschen mit und ohne Impfung unterscheidet sich leider nicht grundsätzlich voneinander. Dies ist sowohl durch Daten aus Großbritannien (4) als auch aus den Vereinigten Staaten (5) belegt. Demnach sind geimpfte Personen genauso ansteckend wie nicht geimpfte Personen (6). Die „2G“-Regel, die geimpfte Personen unabhängig vom tatsächlichen Infektionsstatus gegenüber nicht Geimpften pauschal privilegiert, entbehrt daher jeder Grundlage. Gleichzeitig erzeugt die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften eine Spaltung der Gesellschaft, die auf Dauer den sozialen Frieden gefährdet. Wir schlagen daher vor, die 2G-Regel wieder durch die 3G-Regel bzw. eine 4G-Regel (unter Einbeziehung des Nachweises einer natürlichen Immunität) bundesweit einheitlich zu ersetzen und diese um eine Testpflicht in Risiko-Settings (Krankenhäuser, Altenheime, Nachtgastronomie) zu ergänzen, so lange das notwendig ist.

3. Der Impfschutz lässt schnell wieder nach

Die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen eine symptomatische Covid-19-Erkrankung nimmt im Laufe der Zeit in allen Altersgruppen progressiv ab, wie Daten an mehr als 1,5 Millionen Personen zeigen, u.a. in der renommierten Fachzeitschrift The Lancet erschienen sind (7). Dies passiert je nach Art des Impfstoffs in unterschiedlichem Maße und bei Männern und älteren gebrechlichen Personen schneller – nach einem halben Jahr ist der Impfschutz nahezu aufgebraucht (8). Auf der Grundlage dieser Daten erfolgen nun die Boosterimpfungen, über dessen Wirksamkeitsdauer wir bislang wenig wissen. Gegen die Omikron-Variante sind die bisher verwendeten Covid-19-Impfstoffe aber nochmals deutlich weniger wirksam, wie erste Daten zeigen (9).

B. Das Risiko unerwarteter Ereignisse durch diese Impfungen kann noch nicht endgültig bewertet werden

1. Die Impfstoffe sind bislang nur bedingt zugelassen – eine Neubewertung des Verhältnisses zwischen Nutzen und Risiken ist jederzeit möglich

Es gibt Berechnungen aufgrund von Daten des niederländischen Impfregisters Dutch Lareb, nach denen sechs durch Impfung verhinderten Todesfällen aufgrund von COVID-19 möglicherweise vier Todesfälle gegenüberstehen, die als Impffolge gemeldet wurden (10). Außerdem traten neue, schwere Impfschäden auf, die dann nachträglich zu Einschränkungen der Zulassungen für bestimmte Personengruppen führten z.B. die zunehmend auftretenden Myokarditiden (Herzmuskelentzündungen) bei Spikevax (Moderna) (11). Für weitere Impfschäden deutet sich eine ähnliche Entwicklung an, wie zum Beispiel für das akute Koronar-Syndrom (ACS) (12). Die Auswertung der Daten des Paul-Ehrlich-Instituts bis September 2021 durch Zimmer legen einen zeitlich-kausalen Bezug zwischen unerwünschten Ereignissen und Impfungen nahe (13).

2. Die Erfassung von Impfnebenwirkungen erfolgt nicht systematisch – die Meldequote ist gering

Bei einem derart kurzfristig zugelassenen neuen Medikament wäre eine Zulassung ausschließlich unter der Bedingung eines aktiven Monitorings angemessen gewesen. Die Erfassung von Impfnebenwirkungen erfolgt derzeit als passives Monitoring und unterliegt demnach der Gefahr der unzureichenden Meldungen (14). Vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden Meldequoten von 5-10% der tatsächlich anfallenden Nebenwirkungen kommuniziert (15). Während die Durchführung der Impfung gut honoriert wird, kann die Meldung eines Verdachts auf Impfnebenwirkungen durch die meldenden Ärzte nicht abgerechnet werden, so dass grundsätzlich von einer zu geringen Meldequote ausgegangen werden muss (16). So würden die Verdachtsfälle für schwerwiegende unerwünschte Impfschäden aus dem vergangenen Sicherheitsbericht des PEI für den Zeitraum vom 27.12.2020 bis zum 30.11.2021 einer Quote von 200 Verdachtsfällen auf 100 Tsd. Impfungen entsprechen, wenn man sie an die vertraute Bezugsgröße von 100 Tsd. anpasst und mit dem vermutlichen Underreporting-Faktor von 10 multipliziert (17). Bei einer wachsenden Anzahl von Impfschäden kann es jederzeit zu einer Neubewertung kommen.

C. Das Risiko eines schweren Verlaufs von Covid-19 ist zwar vorhanden, aber weitaus geringer als von vielen Bürgern angenommen. Es rechtfertigt keine Impfpflicht

Weltweit sterben derzeit 1,97% der positiv getesteten Menschen im Zusammenhang mit einem positiven SARS-CoV-2 Test, in Deutschland sind es 1,6% (18, 19) mit einem gewichteten Sterbealter von 81,4 Jahren (20). Legt man die tagesaktuellen Daten des Robert Koch Institutes vom 23.12.2021 zu Grunde, so wurden in Deutschland bislang 6,5 Millionen Personen positiv getestet. Die Mehrheit von ihnen blieb symptomlos oder ist ohne Krankenhausaufenthalt wieder genesen. Nur 5,5% der Infizierten mussten im Krankenhaus behandelt werden. Der Anteil der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten beträgt derzeit lediglich etwa 0,5% der Infizierten (21). Erste Studien aus Südafrika zur Hospitalisierung und Mortalität bei Infektionen mit der Omikron-Variante, die andere Varianten dort vollständig verdrängt hat, zeigen einen deutlich geringeren Anteil von schweren Verläufen und bei den schweren Verläufen einen deutlich geringeren Anteil langer Krankenhausaufenthalte (22).

Andere Erkrankungen haben eine erheblich höhere Hospitalisierungsrate und Mortalität. Zum Beispiel müssen von den jährlich 400 Tsd. – 600 Tsd. Menschen, die an einer Lungenentzündung erkranken, etwa 10% ins Krankenhaus und 3% auf die Intensivstation. Etwa 20.000 (3,3%) der Erkrankten versterben (23). Damit ist die jährliche Todesrate bei Lungenentzündungen etwa doppelt so hoch wie bei COVID-19.
Eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung wurde in Deutschland zuletzt für die Pocken eingeführt, an denen in Deutschland 30-40% der Infizierten verstarben (24). Da hier anders als bei SARS-CoV-2 die – letztlich realisierte – Chance bestand, die Krankheit durch eine einzige Impfung aller Menschen auszurotten, war die Einführung der Impfpflicht in diesem Fall ein wichtiger und durch die Sache gerechtfertigter Schritt.

D. Die Impfung ist nicht alternativlos – es gibt andere wirksame Möglichkeiten zur Prophylaxe und Therapie

1. Es gibt Möglichkeiten zur Senkung des Risikos eines schweren COVID-19 Verlaufes

Die wichtigsten Risikofaktoren für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Verlauf sind Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Übergewicht, Diabetes mit Komplikationen und Angststörungen (25). Demnach gibt es zahlreiche Möglichkeiten, durch den eigenen Lebensstil das Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs zu reduzieren. Auf Grund der immer wieder neu auftretenden Virusmutationen und auf Grund des Risikos weiterer Pandemien sind derart langfristige Strategien durchaus bedeutsam. Zu den als wirksam belegten Strategien gehören die Senkung des Risikos von Übergewicht und Typ 2 Diabetes, wobei eine signifikante Gewichtssenkung sogar für Menschen mit Typ 1 Diabetes möglich ist (26). Die Ernährung stellt eine der wichtigsten Selbstmanagementstrategien da. So kann ein veganer Lebensstil das Risiko schwerer COVID-19-Verläufe senken (27). Eine ausreichende Vitamin-D-Versorgung in der Gesamtbevölkerung wird sowohl vom Robert Koch Institut als auch vom National Institute for Health and Care Excellence der britischen Regierung zur Prävention und Behandlung von COVID-19 empfohlen (28, 29). International wird die Evidenz zahlreiche weitere Möglichkeiten kommuniziert, die natürliche Immunität zu stärken und das Risiko schwerer COVID-19 Verläufe zu einem frühen Zeitpunkt einer COVID-19 Erkrankung zu senken. Diese beziehen sich sowohl auf Ernährungsweisen als auch auf medikamentöse Behandlungen (30).

2. Gesundheitsförderliche Kommunikations-Strategien nutzen

Die Kommunikation der Risiken der COVID-19-Erkrankung erfolgte bislang vor allem so, dass Angst erzeugt wurde. Angst und Angststörungen steigern jedoch das Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufes und beeinflussen zusätzlich die Ernährungsgewohnheiten hin zu einer zuckerhaltigen Ernährung (31) und tragen so zu einer weiteren Erhöhung der Risiken bei. Stattdessen sollten die Risiken der Erkrankung angemessen kommuniziert und ein gesunder Lebensstil als wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Prävention beworben werden.

3. Natürlich erworbene Immunität anerkennen

Die Immunität, also die Fähigkeit des Organismus, Krankheitserreger abzuwehren, kann nicht nur durch Impfung, sondern auch auf natürlichem Wege, zum Beispiel durch eine asymptomatische oder mit milden Symptomen einhergehende Infektion erworben werden. Ob jemand bereits über eine natürliche Immunisierung verfügt, kann durch die Messung von Antikörpern, der T-Zell-Immunität oder auch der Kreuzimmunität bestimmt werden. Die Schweizer Behörden akzeptieren als Immunitätsnachweis auch einen positiven Antikörpertest. Dieser Immunitätsstatus gilt zwar nur für 90 Tagen, lässt sich aber durch weitere Tests immer wieder verlängern (32). Dieses einfache System kann auch in Deutschland eingeführt werden. Die T-Zell-Immunität bleibt nach COVID-19 unverändert erhalten, auch wenn die Antikörper-Konzentration stark sinkt (33). Sollten unmittelbar nach einer Corona-Infektion keine Antikörper nachgewiesen werden können, kann auch eine sogenannte Kreuzimmunität vorliegen. Eine Kreuzimmunität durch vergangene Infektionen mit humanen Corona-Viren (insbesondere mit HCOV-OC43) schützt auch gegen schwere COVID-19 Verläufe (34). Die SIREN-Studie belegt zum Beispiel, dass durch eine SARS-CoV-2-Infektion das Infektionsrisiko um 83 % gesenkt werden kann. Diese Berechnung ist eher konservativ, das Infektionsrisiko kann nach erfolgter Serokonversion (der Antwort des Immunsystems auf den Infekt) noch weiter sinken (35). Andere Studien legen nahe, dass eine Mehrheit der Weltbevölkerung durch einen früheren Kontakt mit den weit verbreiteten Erkältungs-Corona-Viren wahrscheinlich bereits SARS-CoV-2-reaktive T-Zellen hat (36). Immunität, die auf diesem Wege gewonnen wurde, ist möglicher Weise umfassender, als eine Spike-spezifische Immunität durch eine Impfung und sollte dementsprechend gemessen, anerkannt und ggf. gefördert werden.

E. Eingriffe in die Grundrechte sind angesichts der hier vorliegenden Bedingungen nicht gerechtfertigt

Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, der Berufsfreiheit und in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar. Derartige Eingriffe in das Grundrecht müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um ein für die Gemeinschaft überragend wichtiges Gut zu schützen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoffe können diese Bedingungen nicht erfüllen und die Gesundheit unserer Bevölkerung wird durch Corona nicht in dem Maße gefährdet, dass ein derartiger Eingriff in unsere Grundrechte gerechtfertigt wäre.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die bisher bedingt zugelassenen Covid-19-Impfstoffe verhindern Infektionen und die Weitergabe des Virus kaum, schützen nur für wenige Monate vor einem schweren Verlauft der Krankheit, sind mit einem nicht abschließend geklärten Risiko für schwere Nebenwirkungen behaftet, sollen ein Erkrankungsrisiko reduzieren, das für einen großen Teil der Bevölkerung ohnehin gering ist und sind schließlich keineswegs alternativlos. Eine Impfpflicht ist daher medizinisch / epidemiologisch nicht gerechtfertigt.

Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss auf einer individuellen Bewertung der Chancen und Risiken der Impfung sowie alternativer Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten basieren. Die Kriterien für eine solche informierte Entscheidungsfindung liegen international vor (37).
In einem freiheitlichen, demokratischen Staat wie Deutschland sollten diese Informationen und eine darauf basierende informierte Entscheidungsfindung selbstverständlich zur Verfügung stehen und eine Entscheidung für oder auch gegen eine Impfung möglich sein, ohne gesellschaftliche Sanktionen befürchten zu müssen.

Wir fordern Sie daher auf, die Chancen und Risiken der verschiedenen Möglichkeiten zur Prävention und Therapie von COVID-19 zu kommunizieren, die Alternativen zur Impfung angemessen zu unterstützen, die berufsgruppenspezifische Impfpflicht zurückzunehmen und auf eine allgemeine Impfpflicht zu verzichten.

Petenten:
„DAS ICH IM WIR“ (Initiative an der Universität Witten/Herdecke)
Dr. Bettina Berger
Christoph Peus
Dr. Johannes Simstich
Prof. Dr. Heiko Kleve
Prof. Dr. Ulrich Weger
Jonas Göken
Prof. Dr. André Schmidt
Shiva Schneider
Prof. Dr. Peter Gaidzik
Dr. David Hornemann von Laer
Prof. Dr. Patrick Rockenfeller
Prof. Dr. Dr. Steffen Roth

Literatur

1. UK Health Security Agency: COVID-19 vaccine surveillance report. Week 48. https://www.gov.uk/government/publications/covid-19-vaccine-weekly-surveillance-reports (Letzter Zugriff am 07.12.2021).
2. Wochenbericht des RKI zum neuartigen Coronavirus vom 30.12.2021
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-12-30.pdf?__blob=publicationFile
3. Christian Holm Hansen, Astrid Blicher Schelde, Ida Rask Moustsen-Helm, Hanne-Dorthe Emborg, Tyra Grove Krause, Kåre Mølbak, Palle Valentiner-Branth: Vaccine effectiveness against SARS-CoV-2 infection with the Omicron or Delta variants following a two-dose or booster BNT162b2 or mRNA-1273 vaccination series: A Danish cohort study medRxiv 2021.12.20.21267966; doi:https://doi.org/10.1101/2021.12.20.21267966
4. Singanayagam A, Hakki S, Dunning J, et al.: Community transmission and viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta (B.1.617.2) variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK: a prospective, longitudinal, cohort study. The Lancet Infectious Diseases. doi: 10.1016/S1473-3099(21)00648-4.
5. Salvatore PP, Lee CC, Sleweon S, McCormick DW, Nicolae L, Knipe K, et al.: Transmission potential of vaccinated and unvaccinated persons infected with the SARS-CoV-2 Delta variant in a federal prison, July—August 2021. medRxiv. 2021:2021.11.12.21265796.
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8. Chemaitelly H, Tang P, Hasan MR, et al.: Waning of BNT162b2 vaccine protection against SARS-CoV-2 infection in Qatar. New England Journal of Medicine. 2021;doi: 10.1056/NEJMoa2114114.
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10. Walach H, Klement RJ, and Aukema W: The safety of COVID-19 vaccinations — Should we rethink the policy? Science, Public Health Policy, and the Law. 2021;3,87-99.
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12. Gundry SR. Abstract 10712: MRNA-COVID vaccines dramatically increase endothelial inflammatory markers and ACS risk as measured by the PULS cardiac test: a warning. Circulation. 2021;144(Suppl_1):A10712-A.
13. Zimmer EM: Daten, die nahelegen, dass die beträchtliche Anzahl der schweren Nebenwirkungen und Todesfälle nach Gabe der neuen COVID-19 Impfstoffe einen kausalen Bezug zur Impfung hat. https://www.researchgate.net/publication/357403474_Daten_die_nahelegen_dass_die_betrachtliche_Anzahl_der_schweren_Nebenwirkungen_und_Todesfalle_nach_Gabe_der_neuen_COVID-19_Impfstoffe_einen_kausalen_Bezug_zur_Impfung_hat (Letzter Zugriff am 1.1.2022).
14. Gahr M, Eller J, Connemann BJ, Schönfeldt-Lecuona C: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen: Warum Meldungen nicht erfolgen. Dtsch Ärztebl. 2016;113(9): A-378/B-320/C-320.
15. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Paul-Ehrlich-Institut: Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 1/2017, S.30.
16. Die Untererfassungsrate von Arzneimittelnebenwirkungen wurde in 2006 in einem Review über 37 Studien mit 94% (82-98%) ermittelt, also nur 2-18% der Studien ermittelten ausreichend Nebenwirkungsmeldungen. In: Hazell L, Shakir SA: Under-reporting of adverse drug reactions: a systematic review. Drug Saf. 2006;29(5):385-96.
17. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Institutes: Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021 https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7 (Letzter Zugriff am 26.12.2021).
18. Daten des Johns Hopkins University COVID-19 Dashboard vom 07.12.2021: 5.255.960 Total Deaths zu 266.660.144 Total Cases ergibt 1,97% Todesfälle unter den Infizierten weltweit.
19. Daten des Johns Hopkins University Coronavirus Resource Center vom 13.12.2021: In Deutschland beträgt die case-fatality ratio (mortality) 1,6%. Deaths per 100.000 population beträgt 127,08 Menschen, also 0,127% der deutschen Bevölkerung.
20. Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) in Deutschland nach Alter und Geschlecht. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/#professional, Stand 15.12.2021
21. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 13.12.2021: 359.856 Hospitalisierte zu 6.531.606 Gesamtinfizierte ergibt 5,51%; 5.435.700 Genesene zu 6.531.606 Gesamtinfizierte ergibt 83,22%; 4.905 Fälle auf ITS zu 990.200 aktive Fälle ergibt 0,495%.
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